Die Anordnung von Einreisebeschränkungen an der deutsch-tschechischen Grenze durch die Bundesregierung ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin nicht zu beanstanden.
Im Februar 2021 ordnete das Bundesministerium des Innern die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen mit Einreisebeschränkungen unter anderem an der Grenze zu
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