Der fehlerhafte Beitritt zu einer GbR

Die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft finden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bei einem fehlerhaften Beitritt zu einer Personengesellschaft Anwendung.

Der fehlerhaft vollzogene Beitritt ist damit regelmäßig nicht von Anfang an unwirksam, sondern kann nur mit Wirkung für die

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Insolvenz

Haftungsforderungen der Gesellschaftsgläubiger – und die Einziehungsbefugnis des Insolvenzverwalters

Die Einziehungsbefugnis des Insolvenzverwalters umfasst sämtliche Haftungsforderungen der Gesellschaftsgläubiger, die ihre Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft angemeldet haben, selbst wenn die Insolvenzforderungen vom Insolvenzverwalter oder einem Gläubiger bestritten und die Widersprüche nicht beseitigt worden sind.

Nach §

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Vollstreckungsabwehrklage einer GbR

Richtet sich ein Vollstreckungstitel gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vollstreckungsschuldnerin, steht die Befugnis zur Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage der Gesellschaft zu, nicht ihren Gesellschaftern.

Die Gesellschafter sind nicht prozessführungsbefugt.

Die Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO ist von „dem Schuldner“ zu

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GbR – und der Austausch aller Gesellschafter

Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts können ebenso wie bei einer Personenhandelsgesellschaft unter Wahrung der Gesellschaftsidentität gleichzeitig sämtliche Gesellschafter im Wege der Anteilsübertragung ausgewechselt werden.

Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass bei einer Personenhandelsgesellschaft alle Gesellschafter gleichzeitig durch Abtretung ihrer Gesellschaftsanteile

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Auseinandersetzung einer vermögenslosen GbR

Ist in einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts kein zu liquidierendes Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden, kann der Gesellschafter, der für sich ein Guthaben beansprucht, dieses aufgrund einer vereinfachten Auseinandersetzungsrechnung unmittelbar gegen den ausgleichspflichtigen Gesellschafter geltend machen; Streitpunkte über die Richtigkeit der Schlussrechnung

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Notgeschäftsführer für die GbR

Für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist grundsätzlich kein Notgeschäftsführer zu bestellen.

Der Antrag auf Bestellung eines Notvorstands eines Vereins nach § 29 BGB kann von einem Vereinsmitglied als Beteiligtem gestellt werden. Ein Vereinsmitglied, das einen solchen Antrag gestellt hat, ist

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Teilhaberversicherung – Gegenseitige Risikolebensversicherungen in der Rechtsanwaltssozietät

Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind nicht betrieblich veranlasst, wenn sich die Gesellschafter einer Rechtsanwaltssozietät im Gesellschaftsvertrag gegenseitig zum Abschluss einer Versicherung auf den Todesfall verpflichten, um sich gegen die wirtschaftlichen Folgen des Ausfalls eines Gesellschafters abzusichern.

Aufwendungen sind als Sonderbetriebsausgaben

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Die Geschäftschancenlehre und der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GbR

Die Geschäftschancenlehre ist auf den geschäftsführenden Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts jedenfalls dann anwendbar, wenn diese eine „Erwerbsgesellschaft“ oder eine „unternehmenstragende“ Gesellschaft darstellt oder gewerblich tätig ist. Die Durchsetzungssperre steht der isolierten Geltendmachung eines Anspruchs der Gesellschaft auf Schadensersatz im

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Klagebefugnis einer aufgelösten GbR

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bleibt hinsichtlich der von ihr erhobenen Klagen gegen Umsatzsteuerbescheide auch nach ihrer Vollbeendigung noch beteiligtenfähig und prozessfähig.

Grundsätzlich für derartige Anfechtungsklagen vor dem Finanzgericht nur die GbR gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO zur

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Bundesverwaltungsgericht

Der unbestimmte Gesellschafterbeschluss

Ob für eine bestimmte Maßnahme ein Gesellschafterbeschluss erforderlich ist und ob und in welchem Umfang die Gesellschafter ihre Entscheidungskompetenz auf die Geschäftsführer „zurückübertragen“ können, beurteilt sich in erster Linie nach dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag, da § 116 Abs. 2 HGB dispositiv

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