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Haftung des ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters für spätere Doppelzahlungen

Erbringt der Schuldner versehentlich eine weitere Zahlung auf seine gegenüber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründete Schuld, obwohl er diese bereits durch eine frühere Zahlung getilgt hat, so haftet ein Gesellschafter, der nach dem Abschluss des die Zahlungspflicht begründenden Vertrages, aber vor der versehentlichen Doppelzahlung aus der Gesellschaft ausgeschieden ist, nicht

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Auseinandersetzung und Gewinnzurechnung bei der Personengesellschaft

Dem aus einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft ausgeschiedenen Gesellschafter ist der gemeinschaftlich erzielte laufende Gewinn auch dann anteilig persönlich zuzurechnen, wenn die verbleibenden Gesellschafter die Auszahlung verweigern, weil der ausgeschiedene Gesellschafter ihnen Schadenersatz in übersteigender Höhe schulde. Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn der Anspruch des ausgeschiedenen Gesellschafters nach der

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Kündigung eines mit einer Außen-GbR abgeschlossenen Mietvertrages

Für die Kündigung eines mit einer Außen-GbR abgeschlossenen Mietvertrages genügt es, wenn sich aus der Kündigungserklärung entnehmen lässt, dass das Mietverhältnis mit der Gesellschaft gekündigt werden soll und die Kündigung einem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugeht. Das gilt auch dann, wenn den Gesellschaftern die Vertretungsbefugnis gemeinschaftlich zusteht. Die Kündigungserklärung eines mit einer

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Eigenbedarfskündigung einer Vermieter-GbR

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann sich auf einen in der Person eines Gesellschafters bestehenden Eigenbedarf auch dann berufen, wenn dieser der Gesellschaft bei Abschluss des Mietvertrags oder bei Eintritt der Gesellschaft in einen bestehenden Mietvertrag noch nicht angehörte (Aufgabe Senatsurteil vom 17. Juni 2007 – VIII ZR 271/06 Rn. 17).

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Auseinandersetzung einer Grundstücks-GbR durch die Bildung von Wohnungseigentum

Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses und Vermieterin der Wohnungen dieses Anwesens ist, unter Bildung von Wohnungseigentum und Eintragung der einzelnen Gesellschafter als Eigentümer der jeweils zugewiesenen Wohnungen auseinandergesetzt, tritt der neue Eigentümer in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und

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Sozietätshaftung für die frühere Einzelkanzlei

Bringt ein Rechtsanwalt seine Einzelkanzlei in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein, haftet die Gesellschaft auch dann nicht für eine im Betrieb des bisherigen Einzelanwalts begründete Verbindlichkeit, wenn dieser im Rechtsverkehr den Anschein einer Sozietät gesetzt hatte. Zwar werden die Beiträge der Gesellschafter gemäß § 718 Abs. 1 BGB (i.V.m. §

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Zwangssicherungshypothek für eine GbR

Die Vertretungsverhältnisse einer GbR können auch bei der späteren Löschung einer von ihr erwirkten Zwangssicherungshypothek mit der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils nachgewiesen werden, auf Grund dessen die Eintragung der Hypothek erfolgte. Die Möglichkeit, die Vertretungsverhältnisse einer GbR mit dem zu vollstreckenden Urteil nachzuweisen, hat der Bundesgerichtshof für die Eintragung einer

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Liquidation einer Publikums-GbR

Auch bei einer als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgestalteten Publikumsge-sellschaft hat die Auflösung der Gesellschaft grundsätzlich zur Folge, dass die einzelnen Gesellschaftern verliehene Einzelgeschäftsführungsbefugnis nach § 730 Abs. 2 Satz 2 BGB erlischt. Die Geschäftsführung und Vertretung steht von der Auflösung an allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu. Bei der Abwicklung einer Gesellschaft

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Treugeberhaftung bei einer Immobilienfonds-GbR

Die Vereinbarung eines Treuhandverhältnisses, das darauf beschränkt ist, die gesellschaftsrechtlichen Rechte des „Treugebers“ gegenüber dem Grundbuchamt durch einen Treuhänder halten zu lassen, steht der Außenhaftung des „Treugebers“ analog § 128 HGB nicht entgegen, wenn die Auslegung des Gesellschaftsvertrags und des Treuhandvertrags ergibt, dass nicht der „Grundbuchtreuhänder“, sondern der „Treugeber“ Gesellschafter

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Ausgleichsansprüche bei Ende der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Bei der Prüfung der Frage, ob wegen einer in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erfolgten gemeinschaftsbezogenen Zuwendung (im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall: Leistungen für ein Wohnhaus) ein Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage besteht, gebieten es Treu und Glauben nicht zwangsläufig, die Vermögenszuordnung im Hinblick auf die während

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Bundesverwaltungsgericht

Widerruf des GbR-Beitritts

Erfolgt der Beitritt zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in einer sogenannten Haustürsituation, so kann der Gesellschafter seine Beitrittserklärungen wirksam widerrufen (§ 312 Abs. 1, § 355 Abs. 1 BGB). Allerdings steht dem Gesellschafter gegen die GbR aufgrund des Widerrufs der Beitrittserklärung kein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Einlagen nach §

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Schreibmaschine

Das Abfindungsguthaben und das verzögerte Schiedsgutachten

Unterlässt die nach dem Gesellschaftsvertrag hierzu verpflichtete Gesellschaft bürgerlichen Rechts über einen außerhalb objektiv angemessener Zeit liegenden Zeitraum (hier: fast zwei Jahre) die Benennung eines Schiedsgutachters und die Einholung des Gutachtens über die zwischen ihr und dem ausgeschiedenen Gesellschafter streitige Höhe des Abfindungsguthabens, kann der Ausgeschiedene auf Zahlung des ihm

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Eigentumserwerb bei der Auflösung einer GbR

Wird im Zusammenhang mit der Auflösung einer GbR das Gesamthandsvermögen ohne Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern auf eine andere GbR übertragen, beruht der Erwerb der anderen GbR auch dann nicht auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 3 GrEStG, wenn an beiden GbR

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Bekleidungsgeschäft

Anspruch des GbR-Gesellschafters auf Rechnungsabschluss

Der an der Liquidation nicht beteiligte und auch sonst über den Vermögensstand der Gesellschaft nicht unterrichtete Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat gegen den die Abwicklung betreibenden Mitgesellschafter einen Anspruch auf Rechnungsabschluss, der den Anspruch auf Rechnungslegung in sich trägt. So sah jetzt der Bundesgerichtshof einen auf der ersten Stufe

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Landgericht Leipzig

Die GbR und das Grundbuch

Erwirbt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Grundstückseigentum oder Wohnungseigentum, reicht es für die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch aus, wenn die GbR und ihre Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sind und die für die GbR Handelnden erklären, dass sie deren alleinige Gesellschafter sind; weiterer Nachweise der Existenz, der

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Die GbR im Grundbuchrecht

Im Anwendungsbereich des § 20 GBO müssen dem Grundbuch Existenz und Identität einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie die Vertretungsberechtigung der für die Gesellschaft handelnden Personen in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden. Nachträgliche Versicherungen der Beteiligten darüber, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts erst aus Anlass des Kaufvertrages gegründet

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Aufwendungsersatzanspruch in der GbR

Bereits vor der Auseinandersetzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann jeder Gesellschafter die von ihm gemachten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte, von der Gesellschaft ersetzt verlangen oder, wenn der Gesellschaft selbst keine freien Mittel zur Verfügung stehen, die Mitgesellschafter auf Aufwendungsersatz – beschränkt auf deren Verlustanteil

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Bundesfinanzhof (BFH)

Prozesskostenhilfe für die Rechtsanwaltssozietät

Eine als Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführte Rechtsanwaltssozietät ist eine parteifähige Vereinigung im Sinne des Prozesskostenhilferechts. Die Durchsetzung von Gebührenforderungen rechtsberatender Berufe berührt keine allgemeinen Interessen. Prozesskostenhilfe für die Honorarklage der Rechtsanwaltssozietät ist daher bereits deshalb zu versagen, weil die Unterlassung der Rechtsverfolgung durch die Rechtsanwaltssozietät keinen allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde

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Die Haftung des Gesellschafters bei geschlossenen Immobilienfonds

Bei der Vereinbarung einer quotalen Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vermindern Leistungen aus dem Gesellschaftsvermögen die Haftung der Gesellschafter nicht automatisch. In den beiden jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Verfahren nahmen die den geschlossenen Immobilienfonds finanzierenden Banken die Fondsgesellschafter persönlich auf Rückzahlung in Anspruch. In den Darlehensverträgen war vereinbart,

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Zwangsvollstreckung in ein Grundstück in GbR-Eigentum

Die Zwangsverwaltung des Grundstücks einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf nur angeordnet werden, wenn deren Gesellschafter sämtlich aus dem Titel hervorgehen und mit den im Grundbuch eingetragenen Gesellschaftern übereinstimmen. Hinsichtlich der Gesellschafter gilt § 1148 Satz 1 BGB entsprechend. Veränderungen im Gesellschafterbestand sind durch eine Rechtsnachfolgeklausel analog § 727 ZPO nachzuweisen.

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Nachhaftung aus der Architektengemeinschaft und die Berufshaftpflicht

Die Nachhaftung eines Architekten, der aus einer Architektengemeinschaft ausgeschieden ist, für einen nach seinem Ausscheiden begangenen haftungsbegründenden Verstoß eines in der Gemeinschaft verbliebenen Architekten, ist in der von der Architektengemeinschaft fortgesetzten Berufshaftpflichtversicherung mitversichert. Werden in einem solchen Fall der ausgeschiedene Architekt und die übrigen Mitglieder der Architektengemeinschaft gemeinsam als Gesamtschuldner

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Versorgungsansprüche aus der Altsozietät

Treten einer Rechtsanwalts-Partnerschaftsgesellschaft Rechtsanwälte bei, die zuvor mit anderen Rechtsanwälten eine Sozietät in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts betrieben haben, haftet die Partnerschaftsgesellschaft nur aufgrund eines erklärten Schuldbeitritts, nicht jedoch entsprechend § 28 Abs. 1 HGB für die bisher die Sozietät verpflichtenden Versorgungsansprüche eines aus der Sozietät ausgeschiedenen Altpartners.

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Klage der GbR gegen den Willen eines Gesellschafters

Die Klage einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der Gesamtvertretung besteht, ist unzulässig, wenn nicht alle Gesellschafter der Prozessführung zustimmen. Ob die Verweigerungshaltung der die Zustimmung verweigernden Gesellschafter rechtsmissbräuchlich ist, ist – von eng begrenzten Ausnahmefällen abgesehen – nicht inzidenter in dem ohne ausreichende Vertretung angestrengten Verfahren gegen den Gegner (hier:

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Die Auseinandersetzung einer Freiberufler-Sozietät

Die Teilung der Sachwerte und die rechtlich nicht begrenzte, gleichberechtigte Möglichkeit, um die bisherigen Mandanten der Gesellschaft zu werben, ist auch dann die sachlich nahe liegende und angemessene Art der Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät, wenn eine solche Gesellschaft nach ihrer Auflösung auseinandergesetzt wird. Gehen die Gesellschafter in dieser Weise vor, kann

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Nichtige Geschäftsanteilsübertragungen bei einer Treuhand-Publikums-GbR

Die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft sind nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs auch im Fall der nichtigen Übertragung von Geschäftsanteilen einer Fonds-GbR anwendbar. Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine werbende Fonds-GbR rechtsfähig und parteifähig mit der Folge, dass sich die persönliche Einstandspflicht ihrer Mitglieder für die

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Widerruf eines Gesellschaftsbeitritts – die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft

Die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft ist mit EU-Recht vereinbar, entschied jetzt der Bundesgerichtshofs anhand eines Rechtsstreits, in dem der Widerruf eines Gesellschaftsbeitritts nach (früheren) Haustürwiderrufsgesetz erklärt worden war, und setzt damit ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union um. Der Beklagte hat 1991 aufgrund von Verhandlungen, die in seiner

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Klagebefugnis des (Nicht-)Gesellschafters einer GbR

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind die Gesellschafter einer GbR durch einen Umsatzsteuerbescheid, der sich gegen die (bestehende oder vermeintliche) Gesellschaft richtet, nicht beschwert, weil eine Vollstreckung aus diesem Bescheid nur in das Gesellschaftsvermögen erfolgen kann. Daher fehlt den (wirklichen oder vermeintlichen) Gesellschaftern für eine persönlich gegen den Gesellschaftsbescheid gerichtete

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Sozialansprüche gegen den ausscheidenden BGB-Gesellschafter

Dem ausgeschiedenen Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft steht gegenüber dem Anspruch der Gesellschaft auf Ausgleich eines negativen Auseinandersetzungsguthabens kein Freistellungsanspruch und damit kein darauf gestütztes Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich in der Auseinandersetzungsbilanz passivierter Sozialansprüche einzelner Gesellschafter gegen die Gesellschaft zu. Der ausgeschiedene Gesellschafter kann Freistellung nach § 738 Abs. 1 Satz 2 2. Halbs.

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Laptop

Verpfändung von Gewinnforderungen an eine GbR

Verpfändet ein Gesellschafter monatlich entstehende Gewinnforderungen aus einer Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, erwirbt der Pfandgläubiger an den nach Insolvenzeröffnung entstehenden Forderungen auch dann kein Pfandrecht, wenn außerdem der Gesellschaftsanteil selbst verpfändet wurde. Werden künftige Gewinnforderungen aus der Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts verpfändet, so ist für die

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Büroklammer

Die Haftung des BGB-Gesellschafters und die Verjährung

Die für die Gesellschaftsschuld maßgebliche Verjährung gilt grundsätzlich auch für die akzessorische Haftung des BGB-Gesellschafters aus § 128 HGB (analog). Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine GbR rechts- und parteifähig mit der Folge, dass sich die persönliche Einstandspflicht ihrer Mitglieder für die Gesellschaftsverbindlichkeiten aus den für die

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Gesellschafterhandeln in der GbR

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird im Rechtsverkehr von ihren Gesellschaftern vertreten, und zwar von allen Gesellschaftern gemeinsam, soweit die Gesellschafter keine anderweitige Regelung treffen. Insoweit bestimmt § 709 Abs. 1 BGB, dass für jedes Geschäft die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich ist. Diese Zustimmung kann bei einem Rechtsgeschäft, dass ursprünglich nicht

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Geld

Auskunft über die Namen der Mitgesellschafter

Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann ein Gesellschafter, auch wenn er von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist, sich von den Angelegenheiten der Gesellschaft persönlich unterrichten, die Geschäftsbücher und die Papiere der Gesellschaft einsehen und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anfertigen, § 716 BGB. Dieses Kontrollrecht

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Der schwerbehinderte Rechtsanwalt und die Ausgleichsabgabe

Private und öffentliche Arbeitgeber mit im Jahresdurchschnitt mehr als 20 Arbeitnehmern sind gesetzlich verpflichtet, eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, wenn sie nicht auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Dabei wird grundsätzlich auch ein schwerbehinderter Arbeitgeber auf einen Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen angerechnet. Dies gilt jedoch nach Ansicht

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Abschreibung für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen

Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sind die Anschaffungskosten eines Gesellschafters für den Erwerb seiner mitunternehmerischen Beteiligung in einer steuerlichen Ergänzungsrechnung nach Maßgabe der Grundsätze über die Aufstellung von Ergänzungsbilanzen zu erfassen, wenn sie in der Überschussrechnung der Gesamthand nicht berücksichtigt werden können. Ein entgeltlicher Erwerb einer

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Archiv

Nutzung von Gesellschaftereigentum in der GbR

Die Einbringung einer Sache dem Werte nach (quoad sortem) begründet nur die schuldrechtliche Verpflichtung des Gesellschafters, die Sache der Gesellschaft so zur Verfügung zu stellen, als ob sie Gesellschaftsvermögen wäre. Sie lässt jedoch die dingliche Rechtsstellung des Gesellschafters und seine Verfügungsbefugnis im Außenverhältnis unberührt. Die Einbringung einer Sache quoad sortem

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Verlustübertrag bei Mehrmütterorganschaft

Zu den durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (UntStFG) ge­schaf­fe­nen ge­setz­li­chen Re­ge­lun­gen zur sog. Mehr­müt­ter­or­gan­schaft urteilte der Bundesfinanzhof im März 2006, dass diese ver­fas­sungs­ge­mäß sind und nicht gegen das aus dem Rechts­staats­prin­zip (Art. 20 Abs. 3 GG) ab­ge­lei­te­te Rück­wir­kungs­ver­bot ver­sto­ßen. Die hiergegen von der vor dem Bundesfinanzhof unterlegenen Klägerin

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Die Grundstücks-GbR und der Rechtsschutz gegen dden Bebauungsplan

Mit der Normenkontrollantragsbefugnis von Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wenn als Eigentümer des planbetroffenen Grundstücks im Grundbuch die namentlich benannten Gesellschafter mit dem Zusatz „in BGB-Gesellschaft“ oder „in Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ eingetragen waren, hatte sich jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu befassen. Hintergrund war eine Klage gegen einen Bebauungsplan,

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Schreibmaschine

Elek­tro­ni­scher Rechts­ver­kehr im Grund­buch­ver­fah­ren

Der Deut­sche Bun­des­tag hat heute das Ge­setz zur Ein­füh­rung des elek­tro­ni­schen Rechts­ver­kehrs und der elek­tro­ni­schen Akte im Grund­buch­ver­fah­ren be­schlos­sen. Damit wird der recht­li­che Rah­men für E-?Justi­ce im Grund­buch­ver­fah­ren ab­ge­steckt. Dar­über hin­aus ent­hält das Ge­setz Re­ge­lun­gen, um den Ge­sell­schaf­ten bür­ger­li­chen Rechts (sog. BGB-?Ge­sell­schaf­ten oder GbR) nach der An­er­ken­nung ihrer Rechts­fä­hig­keit durch

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Auseinandersetzung einer Partnerschaftsgesellschaft

Auch bei einer Partnerschaftsgesellschaft können die Partner durch einstimmigen Beschluss anstelle der Liquidation nach §§ 145 ff. HGB eine andere Art der Auseinandersetzung wählen. Diese kann in einer Naturalteilung bestehen. Nach Beendigung der Liquidation findet der interne Ausgleich der Partner bzw. Gesellschafter zwischen diesen statt. Zur Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs genügt

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Einbringung von Grundstü;cksmiteigentumsanteilen in eine GbR

Bringen die Miteigentümer mehrerer Grundstücke ihre Miteigentumsanteile in eine Personengesellschaft mit Vermietungseinkünften ein, sind nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhof keine Anschaffungsvorgänge gegeben, soweit die den Gesellschaftern nach der Übertragung ihrer Miteigentumsanteile nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden Anteile an den Grundstücken ihre bisherigen Miteigentumsanteile nicht übersteigen.

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GbR als GmbH-Gesellschafterin

Ist eine GmbH Eigentümerin von Grundstücken, löst die Vereinigung aller Gesellschaftsanteile der GmbH die Grunderwerbsteuer aus. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Anteilsvereinigung dadurch erfolgt, dass die bisherigen GmbH-Gesellschafter ihre Gesellschaftsanteile in eine gemeinsame GbR einbringen. Bundesfinanzhof, Urteil vom 2. April 2008 – II

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Heilbehandlungsleistungen einer Personengesellschaft mit angestellten Krankengymnasten

In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof die Rechtsformneutralität des Umsatzsteuersystems betont und es für zulässig erachtet, dass auch Personengesellschaften Heilbehandlungsleistungen durch entsprechend qualifizierte Angestellte umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG erbringen können. Das Urteil macht deutlich, dass diese Steuerbefreiung gleichermaßen durch natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften

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„Gespaltene Beitragspflicht“ bei einem geschlossenen Immobilienfonds

Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte sich erneut mit der Frage der Zulässigkeit von – zu der festen Einlageschuld des Gesellschafters hinzutretenden – laufenden finanziellen Belastungen der Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds zu befassen. Konkret ging es um die Beurteilung einer so genannten „gespaltenen Beitragspflicht“ im Gesellschaftsvertrag

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Bundesfinanzhof

Schuldzinsen in einem Cash-Pool

Wer einen als Darlehen empfangenen Geldbetrag nicht dazu nutzt, Aufwendungen im Zusammenhang mit seiner Vermietungstätigkeit zu begleichen, sondern ihn in einen Cash-Pool einbringt, aus dem heraus er später seine Kosten bestreitet, kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs Schuldzinsen aus diesem Darlehen nicht als Werbungskosten von seinen Einnahmen aus Vermietung abziehen.

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Persönliche Haftung in der Bauherren-GbR

Ein Vertrag, durch den ein Immobilienfonds in der Form einer GbR die Führung seiner Geschäfte umfassend auf einen Geschäftsbesorger überträgt, der nicht Gesellschafter der GbR ist, sowie die ihm erteilte umfassende Vollmacht fallen grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des Art. 1 § 1 RBerG, sie sind daher nicht wegen Verstoßes

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