Eine Anschlussrechtsbeschwerde muss nach § 92 Abs. 2 Satz 1, § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 554 Abs. 2 Satz 2 ZPO bis zum Ablauf eines Monats nach der Zustellung der Rechtsbeschwerdebegründung erklärt werden.
Sie kann – anders als
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Eine Anschlussrechtsbeschwerde muss nach § 92 Abs. 2 Satz 1, § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 554 Abs. 2 Satz 2 ZPO bis zum Ablauf eines Monats nach der Zustellung der Rechtsbeschwerdebegründung erklärt werden.
Sie kann – anders als
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Für das Verfahren über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist eine Rechtsbeschwerde, da sie im Gesetz nicht ausdrücklich bestimmt ist (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO), nicht eröffnet, wenn nicht das Landgericht als Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat
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Gemäß § 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG i.V.m. § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO muss die Begründung der Rechtsbeschwerde im Fall des § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Darlegungen zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2
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Für die Entscheidung über Verfahrenskostenhilfe kommt es allein auf die Erfolgsaussicht in der Sache selbst an. Ein davon losgelöster möglicher Erfolg des konkret eingelegten Rechtsmittels ist demgegenüber unerheblich.
Die Hauptsache ist erledigt und daher die Erledigung festzustellen, wenn die Klage
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Dass die Grundbucheintragung (hier: der Fortführungsnachweis) nach Eingang der (Rechts-)Beschwerde vollzogen worden ist, ändert daran nichts, weil die (Rechts-)Beschwerde in analoger Anwendung von § 62 FamFG als Feststellungsantrag fortgeführt werden kann.
Gemäß § 62 FamFG spricht das Beschwerdegericht nach Erledigung
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Der Adoptionsbeschluss ist auch hinsichtlich des im Ausspruch enthaltenen, lediglich deklaratorischen Hinweises auf die Änderung des Geburtsnamens des Anzunehmenden nicht anfechtbar. Auch die Rechtsbeschwerde ist dann nicht statthaft, was ebenfalls gilt, wenn das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat.
Die Statthaftigkeit
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Nach § 70 Abs. 4 FamFG findet die Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht statt. Dazu gehören auch Entscheidungen im Verfahren über einstweilige Anordnungen in Freiheitsentziehungssachen.
Das gilt auch für auf § 62
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Gegen einen Aussetzungsbeschluss des Landesarbeitsgerichts im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG ist eine Rechtsbeschwerde nach § 90 Abs. 2, § 83 Abs. 5, § 78 Satz 1 iVm. § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr.
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Nach § 286 Abs. 1 ZPO hat das Gericht unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Anhörungen und des Ergebnisses einer Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten ist.
Diese
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Hat das Amtsgericht die Rechtsbeschwerde bzw. den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen angeblicher Versäumung der Frist zur Begründung des Rechtsmittels als unzulässig verworfen, kann das Rechtsbeschwerdegericht im Regelfall zusammen mit der Entscheidung über den Antrag nach § 346 Abs.
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Die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde beträgt für die Staatskasse in analoger Anwendung des § 304 Abs. 2 FamFG drei Monate. Sie beginnt mit der auch formlos möglichen Bekanntgabe der Beschwerdeentscheidung; § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG findet keine
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Wird gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss Rechtsbeschwerde eingelegt und wird beim Rechtsbeschwerdegericht beantragt, im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3 Halbs. 1 ZPO die Vollziehung der Entscheidung der ersten Instanz auszusetzen, steht dem Erfolg
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Nach § 78b Abs. 1 ZPO kann einer Partei ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, wenn sie einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint.
Die erstgenannte Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die Partei
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Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren ist – im Gegensatz zu den Regelungen der Revision (§ 544 ZPO) – nicht anfechtbar.
Auch der Weg einer außerordentlichen Beschwerde ist in diesem Fall nicht eröffnet und verfassungsrechtlich auch nicht geboten.
Bundesgerichtshof, Beschluss
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Eine Rechtsbeschwerde ist im Verfahren nach der Insolvenzordnung nur statthaft, wenn sie das Beschwerdegericht in dem Beschluss zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO; BGH, Beschluss vom 20.12 2011 – IX ZB 294/11, WM 2012, 276
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Gegen den Beschluss deines Oberlandesgerichts, durch den ein Ablehnungsgesuch (hier: gegen mehrere Richter am Oberlandesgericht) als unzulässig verworfen worden ist, ist das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde nicht statthaft.
Eine Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde kraft ausdrücklicher Gesetzesbestimmung (§ 574 Abs. 1 Satz 1
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Ein übergangener Antrag, dessen Rechtshängigkeit durch Ablauf der Frist nach § 321 Abs. 2 ZPO entfallen ist, kann noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz in das Verfahren eingeführt werden, soweit es sich um eine zulässige Antragserweiterung handelt.
Der Schluss der Anhörung vor
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ntragserweiterungen sind ebenso wie sonstige Antragsänderungen im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unzulässig (§ 559 ZPO).
Eine Ausnahme besteht dann, wenn
Im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens muss die Anschlussrechtsbeschwerde innerhalb der von § 92 Abs. 2 Satz 1, § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 554 Abs. 2 Satz 2 ZPO bestimmten Monatsfrist nach der Zustellung der Rechtsbeschwerdebegründung erklärt werden.
Anders
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Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt die Beschwer des Rechtsmittelführers voraus.
Ob eine solche vorliegt, bestimmt sich nach dem rechtskraftfähigen Inhalt der angegriffenen Entscheidung.
Hat ein Rechtsmittelführer mit einem Antrag in der Vorinstanz ohne Einschränkung obsiegt, ist er durch die Entscheidung
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Die Regelung des § 33 Abs. 4 Satz 3 RVG, wonach eine Beschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht stattfindet, ist gegenüber einer vom Oberlandesgericht zugelassenen – und das Beschwerdegericht nach § 33 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 1
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Eine Beiordnung des in zweiter Instanz für die Schuldnerin aufgetretenen Rechtsanwalts kommt für das Rechtsbeschwerdeverfahren regelmäßig auch dann nicht in Betracht, wenn er den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Rechtsbeschwerde begründet hat.
Nach § 78 Abs.
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Nach § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG muss die Rechtsbeschwerdebegründung angeben, inwieweit die Abänderung des angefochtenen Beschlusses beantragt wird, welche Bestimmungen verletzt sein sollen und worin die Verletzung bestehen soll.
Dazu hat die Rechtsbeschwerde – wie die Revision im
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Weist das Berufungsgericht die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurück, obwohl es die Berufung wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO für unzulässig erachtet hat, ist die Rechtsbeschwerde gemäß § 522 Abs. 1
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In der Insolvenzordnung ist nicht ausdrücklich geregelt, ob der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung zurücknehmen kann und in welchem Verfahren gegebenenfalls über die Zulässigkeit und Wirksamkeit der Rücknahme zu entscheiden ist.
Dies schließt nach in Rechtsprechung und Schrifttum einhellig vertretener
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Für die Frage, ob die Rechtsbeschwerde zugelassen wurde, ist die richterliche Entscheidung des Beschwerdegerichts, nicht eine hiervon abweichende fehlerhafte Ausfertigung oder Abschrift maßgebend, welche die Geschäftsstelle den Beteiligten zunächst zugestellt hat.
Die Zustellung einer falschen Ausfertigung oder Abschrift, in der
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Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde in seinem Beschluss nicht gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO zugelassen, ist diese Entscheidung nicht anfechtbar.
Der Gesetzgeber hat bewusst von der Möglichkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde abgesehen.
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Gegen eine im ersten Rechtszug erfolgte Kostenentscheidung, mit der die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 49 Abs. 2 WEG dem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft auferlegt worden sind, kann sich der Verwalter mit der sofortigen Beschwerde wenden; wird erstmals im Berufungsrechtszug eine
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Gegen die Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs in Entschädigungssachen nach §§ 198 ff GVG durch das erstinstanzlich zuständige Oberlandesgericht stellt die Rechtsbeschwerde den einzigen in Betracht kommenden Rechtsbehelf dar.
Die Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist –
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Nach § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG muss die Rechtsbeschwerdebegründung angeben, inwieweit die Abänderung des angefochtenen Beschlusses beantragt wird, welche Bestimmungen verletzt sein sollen und worin die Verletzung bestehen soll.
Dazu hat die Rechtsbeschwerde – wie die Revision im
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Das Gesetz sieht im Prozesskostenhilfeverfahren die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde nicht allgemein vor (§ 127 Abs. 2 Satz 1, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO).
Sie ist daher nur zulässig, soweit sie durch das Beschwerdegericht ausdrücklich zugelassen wurde
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Lässt das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde ausdrücklich nicht zu, entfaltet eine nachträgliche, auf eine Anhörungsrüge oder Gegenvorstellung ergangene stattgebende Zulassungsentscheidung für das Rechtsbeschwerdegericht keine Bindungswirkung, wenn die ursprüngliche Entscheidung nicht auf Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte beruht.
Die Rechtsbeschwerde ist in einem solchen
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Gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts über den Kostenansatz des Gerichtsvollziehers ist die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nicht statthaft.
Für die Erinnerung und die Beschwerde gegen den Kostenansatz des Gerichtsvollziehers gelten nach § 5 Abs. 2 Satz 2 GVKostG die Regelungen in
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Macht der Beschwerdeführer geltend, sein Anspruch auf rechtliches Gehör sei durch gerichtliche Versäumnisse im Zusammenhang mit der richterlichen Hinweispflicht verletzt worden, hat er darzustellen, wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere was er im Einzelnen vorgetragen hätte und wie
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Nach § 78b Abs. 1 ZPO kann einer Partei ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, wenn sie einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint.
Die erstgenannte Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die Partei
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Einem Betroffenen ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde zu gewähren, wenn beim zuständigen Amtsgericht kein aufnahmebereiter Urkundsbeamter der Geschäftsstelle anwesend ist und er deshalb von einem weiteren Mitarbeiter aufgefordert wird, eine
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Mit der Beschwerdeberechtigung eines Versorgungsträgers im Rechtsbeschwerdeverfahren hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Nicht nur die Zulässigkeit einer (Erst-)Beschwerde, sondern auch die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde ist von der Beschwerdeberechtigung des Rechtsmittelführers abhängig, so dass das Rechtsbeschwerdegericht die Beschwer des
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Hat das Beschwerdegericht eine für den Beschwerdeführer unanfechtbare Entscheidung auf die sofortige Beschwerde hin geändert und die Rechtsbeschwerde zugelassen, ist diese statthaft, wenn für den Rechtsbeschwerdeführer gegen eine entsprechende erstinstanzliche Entscheidung die sofortige Beschwerde statthaft gewesen wäre.
Nach der ständigen
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Gegen die Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs in Entschädigungssachen nach §§ 198 ff GVG durch das Oberlandesgericht stellt die Rechtsbeschwerde den einzigen in Betracht kommenden Rechtsbehelf dar.
Die Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder das Beschwerdegericht
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Die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Satz 1 PatKostG sieht vor, dass in allen Fällen, in denen für die Stellung eines Antrags oder die Vornahme einer sonstigen Handlung durch Gesetz eine Frist bestimmt ist, innerhalb dieser Frist auch die
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In einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist wegen des durch § 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO begrenzten Instanzenzugs die Rechtsbeschwerde und dementsprechend auch die Nichtzulassungsbeschwerde nicht statthaft.
Auch ein im Eilverfahren ergangener Beschluss nach § 522 Abs.
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Die Rechtsbeschwerde gegen einen die Beschwerde verwerfenden Beschluss ist in Ehe- und Familienstreitsachen auch dann statthaft, wenn das Beschwerdegericht aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat.
Dass das Beschwerdegericht die Beschwerde nach mündlicher Verhandlung verworfen hat, steht der Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht
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Nur auf Antrag ist auszusprechen, dass die festgesetzten Kosten mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen sind (§ 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Dieser Antrag kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht nachgeholt werden.
Ein solcher Antrag
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Gegen den Beschluss, durch den die Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung von Kosten abhängig gemacht wird, und wegen der Höhe des in diesem Fall im Voraus zu zahlenden Betrags findet gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 GKG
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Die Festsetzung des Gegenstandwerts für das Verfahren der Rechtsbeschwerde nach § 83 MarkenG ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes vom 21.06.2006 am 1.07.2006 nicht mehr nach § 63 Abs. 1 Satz 1
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Im Verfahren betreffend die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen steht der Landesjustizverwaltung keine Befugnis zur Einlegung einer Rechtsbeschwerde zu, und zwar auch dann nicht, wenn das Oberlandesgericht ihren Bescheid aufgehoben und die Sache zur Neubescheidung an die Landesjustizverwaltung zurückverwiesen hat.
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Die vom Tatrichter vorgenommene Beurteilung der Eignung einer Person als Betreuer kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur auf Rechtsfehler überprüft werden. Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei
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Die Annahme, eine Rechtsbeschwerde sei unzulässig, weil nicht zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird, erfordert diese Prognose rechtfertigende Umstände.
Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt.
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Unterzeichnet ein Rechtsanwalt aus der Kanzlei des mandatierten Wahlverteidigers am letzten Tag der Frist den von einer lediglich unterbevollmächtigten und nur „kooperierenden“ Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei in Untervollmacht diktierten und mit Verfahrensrügen versehenen Rechtsbeschwerdebegründung mit dem Zusatz „für RA’in XY,
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Der Grundsatz der Meistbegünstigung des Rechtsmittelführers führt nicht zu einer dem korrekten Verfahren widersprechenden Erweiterung des Instanzenzuges. Die Anrufung des Bundesgerichtshofs ist deshalb auch dann ausgeschlossen, wenn im korrekten Verfahren die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde von einer positiven Entscheidung über die
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Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich
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Ein Beschluss, durch den die Ablehnung eines Sachverständigen (hier: in einem die Regelung der elterlichen Sorge betreffenden Verfahren) für begründet erklärt worden ist, kann vom Gegner nicht mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden. Das gilt auch dann, wenn die Rechtsbeschwerde in
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