Eine Rechtmittelbelehrung, die fälschlicherweise darauf hinweist, dass gegen den Beschluss das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde stattfinde, stellt keine Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde dar.
Im vorliegenden Fall fehlt es laut Bundesgerichtshof an den Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde. So knüfpt
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