Bundesfinanzhof (BFH)

Fremdgutachten vor dem Finanzgericht

Nach § 82 FGO i.V.m. § 411a ZPO darf das FG die schriftliche Begutachtung durch die Verwertung eines gerichtlich eingeholten Sachverständigengutachtens aus einem anderen Verfahren ersetzen. Entscheidet sich das Gericht für die Verwertung, dann ist das „Fremdgutachten“ als vollwertiger Sachverständigenbeweis

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Unverwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens

Ein Vergütungsanspruch des gerichtlich bestellten Sachverständigen ist ausnahmsweise nur dann zu verneinen, wenn das Gutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist und der Sachverständige darüber hinaus die Unverwertbarkeit verschuldet hat; hinsichtlich Letzterem muss ihm zumindest grobe Fahrlässigkeit anzulasten sein (allgemeine

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Beweiswürdigung durch den Sachverständigen

Wird in Arzthaftungssachen dem Sachverständigen im Beweisbeschluss nicht ausreichend deutlich gemacht, von welchen Feststellungen er bei der Begutachtung auszugehen hat, begründet eine eigene Beweiswürdigung des Sachverständigen allein keine Besorgnis der Befangenheit, insbesondere dann nicht wenn der Sachverständige an der Beweisaufnahme

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Auf­wen­dun­gen für Pri­vat­gut­ach­ten

Auf­wen­dun­gen für Pri­vat­gut­ach­ten kön­nen er­stat­tungs­fä­hig sein. Das gilt aber nur, wenn sie in un­mit­tel­ba­rem Zu­sam­men­hang mit dem Rechts­streit ent­stan­den und zur zweck­ent­spre­chen­den Rechts­ver­fol­gung not­wen­dig sind.

Zwar kön­nen auch in dem gemäß § 86 VwGO durch die Un­ter­su­chungs­ma­xi­me be­herrsch­ten ver­wal­tungs­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren

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Landgericht Bremen

Kostenerstattung fürs Privatgutachten

Die Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte. Die Erstattungsfähigkeit solcher Kosten setzt nicht zusätzlich

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Die Befangenheit eines psychiatrischen Sachverständigen

Beschlüsse zur Befangenheit eines Sachverständigen sind beschwerdefähig. Der Grundsatz der Beteiligtenöffentlichkeit/Parteiöffentlichkeit bei der Sachverhaltsermittlung verpflichtet einen psychiatrischen Sachverständigen nicht, seine Mitschrift über den Inhalt des mit dem untersuchten Beamten geführten Explorationsgesprächs vorzulegen.

Nach § 98 VwGO i.V.m. § 406 Abs.

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Verhandlungstisch

Der abgelöste Sachverständige

Die Frage, ob das Berufungsgericht die sachlichen Voraussetzungen für die Beauftragung eines anderen Sachverständigen nach § 412 Abs. 1 ZPO zu Recht als gegeben angesehen hat, unterliegt nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht.

Das Recht der Prozessparteien, die Ladung des

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Restwertbörse

Erstattet ein Sachverständiger im Auftrag eines Unfallgeschädigten ein Gutachten über den Schaden an einem Unfallfahrzeug, das dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners vorgelegt werden soll, ist der Haftpflichtversicherer grundsätzlich nicht berechtigt, im Gutachten enthaltene Lichtbilder ohne Einwilligung des Sachverständigen in eine Restwertbörse

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Gutachterkosten im Kartellbußgeldverfahren

Vor dem Bundesverfassungsgericht war jetzt eine Verfassungsbeschwerde wegen der Auferlegung von Gutachterkosten im Kartellbußgeldverfahren erfolgreich.

Gegen die Beschwerdeführerin und andere Betroffene waren beim Oberlandesgericht Düsseldorf Kartellbußgeldverfahren wegen unerlaubter Absprachen über die Festsetzung von Prämienzahlungen und Bedingungsangleichungen im Bereich der industriellen

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Das Literaturstudium des Sachverständigen

Die Anzahl der für die Erstellung eines medizinischen Sachverständigengutachtens zu entschädigenden Stunden richtet sich nach dem hierfür objektiv erforderlichen Zeitaufwand.

Der Sachverständige hat keinen Anspruch auf Entschädigung eines Zeitaufwands für Literaturstudium. Die für das Beschaffen und die Auswertung einschlägiger Fachliteratur

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Oberlandesgericht München

Privatgutachten und Zeugenvernehmung

Eine Beweiserhebung (hier: durch Zeugenvernehmung) ist nicht deshalb entbehrlich, weil die unter Beweis gestellten Tatsachen durch ein Privatgutachten belegt sind, dessen Richtigkeit der Gegner bestreitet, ohne die Unzulänglichkeit des Gutachtens substantiiert darzulegen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Juli 2009 – VIII

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Fahrzeugrestwert und Sachverständigengutachten

Der vom Geschädigten mit der Schadensschätzung beauftragte Sachverständige hat bei der Ermittlung des Fahrzeugrestwerts grundsätzlich nur solche Angebote einzubeziehen, die auch sein Auftraggeber berücksichtigen müsste.

Mit dieser Begründung hat jetzt der Bundesgerichtshof die Klage einer Kfz-Haftpflichtversicherung gegen einen Sachverständigen abgewiesen.

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