DNA-Gutachten – und die Urteilsgründe

In Fällen, in denen das Tatgericht dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, sind die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Gutachters so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen

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Unterbringung – und ihre Dauer

Die Prognose, welche Dauer für die Unterbringung erforderlich ist, ist regelmäßig auf Grundlage des einzuholenden Sachverständigengutachtens vorzunehmen (vgl. § 321 Abs. 1 Satz 3 FamFG). Der Fristablauf hat sich dabei grundsätzlich an dem Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens zu orientieren;

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Substantiierte Beweisanträge

Das Tatsachengericht hat grundsätzlich nur hinreichend substanziierten Beweisanträgen nachzugehen.

Die gebotene Substanziierung erschöpft sich nicht in der Nennung eines bestimmten Beweismittels und der Behauptung einer bestimmten Tatsache, die das Beweisthema bezeichnet.

Das Substanziierungsgebot verlangt vielmehr, dass die Tatsache vom Beteiligten

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Reststrafaussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung – und das kriminalprognostischen Sachverständigengutachten

Die Vorschrift des § 454 Abs. 2 Nr. 1 StPO schreibt die Einholung eines kriminalprognostischen Sachverständigengutachtens vor, wenn das Gericht „erwägt“, die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe auszusetzen. Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot bestmöglicher Sachaufklärung kommt die Verneinung

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Der Kollege als Sachverständiger

Mit der Frage der Befangenheit eines medizinischen Sachverständigen, der die jahrelange wissenschaftlich-kollegiale Zusammenarbeit mit einem der Beklagten nicht ungefragt anzeigt, hatte sich aktuell das Oberlandesgericht Celle zu befassen:

§ 406 ZPO kann ein Sachverständiger aus denselben Gründen, die zur Ablehnung

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Schuldfähigkeit – und ihre Prüfung

Bleiben nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht behebbare tatsächliche Zweifel bestehen, die sich auf die Art und den Grad des psychischen Ausnahmezustandes beziehen, ist zugunsten des Täters zu entscheiden.

Solche Zweifel wurden in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall in der Beweiswürdigung

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