Bundesfinanzhof (BFH)

Spontanversagen eines Faxgerätes

Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung ist, dass die Klägerin ohne Verschulden gehindert war, die Begründungsfrist einzuhalten. Eine Fristversäumung ist regelmäßig dann verschuldet, wenn sie für einen pflichtbewussten Rechtsanwalt abwendbar gewesen wäre.

So lag der Fall nach Ansicht des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hier:

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