Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des „Königs von Deutschland“ wegen Untreue und unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften aufgehoben.
Das Landgericht Halle hatte den Angeklagten wegen Untreue in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht
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