Eine Lehrerin, die als spirituelle Lebensberaterin tätig ist, bedarf einer Nebentätigkeitsgenehmigung. Für die Einforderungen einer Nebentätigkeitsgenehmigung, die allein einen Zeitraum in der Vergangenheit betrifft, gibt es keine Rechtsgrundlage. Schriftstellerische Tätigkeiten sind zwar nicht genehmigungs-, aber anzeigepflichtig.
Mit dieser Begründung hat
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