Seit dem Inkrafttreten des TVöD besteht nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts kein Anspruch mehr auf Fortzahlung der Funktionszulage im Schreibdienst.
Aufgrund einer bis zum 31. Dezember 1983 bestehenden Regelung des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) erhielten bestimmte Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die im
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