Das Oberlandesgericht Dresden hat in den ersten vier der derzeit bei ihm anhängigen Parallelverfahren zu den sog. „Business-Tools“des Meta-Konzern (Faceboo, Instagram, WhatsApp) den Meta Konzern zur Zahlung von immateriellem Schadensersatz in Höhe von jeweils 1500,- € sowie zur Unterlassung der
Artikel lesen
Zugangsnachweise
Im Zweifel hat die Behörde den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann der Nachweis des Zugangs nicht nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises (prima-facie-Beweis) geführt werden. Es gelten vielmehr die allgemeinen Beweisregeln (vgl. BFH,
Artikel lesen















































