Mindestanforderungen an ein Berufungsurteil

Aus einem Berufungsurteil, gegen das die Revision stattfindet, muss zu ersehen sein, von welchem Sachund Streitstand das Gericht ausgegangen ist, welches Rechtsmittelbegehren die Parteien verfolgt haben und welche tatsächlichen Feststellungen der Entscheidung zugrunde liegen. Fehlen solche Darstellungen, hat das Revisionsgericht

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Die Berufung der Streithelferin

Da eine Berufung nur von Prozessbeteiligten eingelegt werden kann, hängt ihre Zulässigkeit im Falle der Einlegung durch eine Streithelferin davon ab, ob diese rechtzeitig spätestens mit Einlegung der Berufung (§ 66 Abs. 2 ZPO) und wirksam dem Rechtsstreit beigetreten ist.

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Oberlandesgericht

Das Rechtsmittel der Streithelferin

Berufung und die Revision der dem Rechtsstreit auf Seiten der unterlegenen Prozesspartei gemäß § 74 Abs. 1 ZPO beigetretenen Streithelferin gegen das diese beschwerende landgerichtliche Urteil und gegen das Berufungsurteil sind grundsätzlich zulässig.

Ein Streithelfer kann der Hauptpartei in jeder

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Anwaltszwang

Der Anwaltszwang gemäß § 78 Abs. 1 ZPO verstößt nicht gegen Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG.

Seine Anwendung durch das Berufungsgericht verletzt nicht den Anspruch der Beklagten auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG.

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Landgericht Bremen

Das Rechtsmittel des Streitverkündeten

Dem Nebenintervenienten ist es nach § 67 ZPO unbenommen, das einer Hauptpartei zustehende Rechtsmittel oder einen dieser zustehenden Rechtsbehelf einzulegen, auch wenn die Hauptpartei hiervon absieht.

Etwas Anderes gilt nur, wenn die Hauptpartei der Einlegung des Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs widerspricht,

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