Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung, wonach die Herrschaft über die Besitzgesellschaft nicht mittelbar über die Komplementärin der Betriebsgesellschaft erfolgen kann geändert: Auch eine Beteiligung der an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter an einer Besitz-Personengesellschaft, die lediglich mittelbar über eine Kapitalgesellschaft besteht, ist nunmehr bei der Beurteilung einer personellen
Lesen