Die von der Personalvertretung verweigerte Zustimmung darf von den Gerichten nach § 1 Abs. 3 TV PV iVm. § 99 Abs. 4 BetrVG nur ersetzt werden, wenn die Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG in Gang gesetzt
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Die von der Personalvertretung verweigerte Zustimmung darf von den Gerichten nach § 1 Abs. 3 TV PV iVm. § 99 Abs. 4 BetrVG nur ersetzt werden, wenn die Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG in Gang gesetzt
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Dem Betriebsrat steht bei der Entscheidung, welchen Arbeitnehmern des Betriebs Aktienoptionen durch die amerikanische Muttergesellschaft gewährt und nach welchen abstrakten Kriterien diese vergeben werden, kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu.
Ein solches Mitbestimmungsrecht besteht schon
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Versetzung m Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1, § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die die Dauer von voraussichtlich einem Monat überschreitet oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden
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Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber noch beabsichtigten endgültigen personellen Einzelmaßnahme hat und dieser daher dessen Zustimmung bedarf.
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Der Antragsteller eines Beschlussverfahrens muss entweder die Maßnahme des Arbeitgebers oder die betriebliche Angelegenheit, hinsichtlich derer ein Mitbestimmungsrecht streitig ist, so genau bezeichnen, dass mit der Entscheidung über den Antrag feststeht, für welche betrieblichen Angelegenheiten das Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint
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Die gesetzliche Primärzuständigkeit der Einigungsstelle bei Konflikten über ein Auskunftsverlangen des Wirtschaftsausschusses bezieht sich auch auf Streitigkeiten über die Art und Weise der Erteilung von Auskünften.
§ 109 BetrVG regelt zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten über ein Auskunftsverlangen des Wirtschaftsausschusses ein
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Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat u.a. mitzubestimmen bei der Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Zur Überwachung „bestimmt“ sind technische Einrichtungen, wenn sie
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Ein Spruch der Einigungsstelle im Verfahren nach § 76 Abs. 6 BetrVG kann das Rechtsverhältnis der Betriebsparteien in der zu regelnden Angelegenheit nur dann verbindlich ausgestalten, wenn diese sich dem Spruch vorher unterworfen oder ihn nachträglich angenommen haben. Dies gilt
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Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat ua. mitzubestimmen bei der Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.
Ein datenverarbeitendes System ist zur Überwachung von Verhalten
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Der bei einem Konzernunternehmen gebildete Betriebsrat kann von der Arbeitgeberin nicht nach der spezialgesetzlich geregelten Vorlagepflicht des § 163 Abs. 2 Satz 3 SGB IX die jährliche Übermittlung einer Kopie der Verzeichnisse nach § 163 Abs. 1 SGB IX für
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Der Betriebsrat kann von der Arbeitgeberin nicht nach der spezialgesetzlich geregelten Vorlagepflicht des § 163 Abs. 2 Satz 3 SGB IX die jährliche Übermittlung einer Kopie der Verzeichnisse nach § 163 Abs. 1 SGB IX für die weiteren Betriebe verlangen.
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Der Betriebsrat kann von der Arbeitgeberin nicht nach der spezialgesetzlich geregelten Vorlagepflicht des § 163 Abs. 2 Satz 3 SGB IX die jährliche Übermittlung einer Kopie der Verzeichnisse nach § 163 Abs. 1 SGB IX für die weiteren Betriebe verlangen.
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Bei der Übermittlung einer Kopie der Anzeige zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen durch den Arbeitgeber einschließlich der Überwachung der Beschäftigungspflicht und der Ausgleichsabgabe (§ 163 Abs. 2 SGB IX) sowie der Verzeichnisse über die in den einzelnen
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Sofern im Unternehmen eines Arbeitgebers mehrere Betriebe bestehen, steht der Anspruch nach § 163 Abs. 2 Satz 3 SGB IX nicht dem einzelnen Betriebsrat, sondern dem Gesamtbetriebsrat zu. Der einzelne Betriebsrat kann daher von der Arbeitgeberin nicht nach der spezialgesetzlich
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Der Betriebsrat kann von der Arbeitgeberin nicht nach der spezialgesetzlich geregelten Vorlagepflicht des § 163 Abs. 2 Satz 3 SGB IX die jährliche Übermittlung einer Kopie der Verzeichnisse nach § 163 Abs. 1 SGB IX für die weiteren Betriebe verlangen.
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Die Zustimmung des Betriebsrats zur vorgesehenen Eingruppierung der Arbeitnehmer gilt als erteilt, wenn der Betriebsrat dem Zustimmungsersuchen der Arbeitgeberin nicht form- und fristgerecht widerspricht. Ein durch eine E-Mail erfolgte Widerspruch ist ausreichend.
E-Mails genügen dem in § 99 Abs. 3
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Voraussetzung für die gerichtliche Zustimmungsersetzung nach § 99 Abs. 4 BetrVG ist eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die beabsichtigte personelle Einzelmaßnahme unter Vorlage
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Nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat die Zustimmung zu einer geplanten personellen Einzelmaßnahme ua. verweigern, wenn die Maßnahme gegen ein Gesetz verstößt. Die beabsichtigte Ein- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers verstößt gegen ein Gesetz, wenn der
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Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist nicht aus arbeitskampfrechtlichen Gründen suspendiert, wenn der Arbeitgeber Mehrarbeit gegenüber allen dienstplanmäßig eingeteilten Arbeitnehmern zur Aufarbeitung streikbedingter Arbeitsrückstände nach Beendigung
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Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann sich der Betriebsrat gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs
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Führt der Arbeitgeber im Wege der elektronischen Datenverarbeitung einen Abgleich von Vor- und Nachnamen der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer mit den auf Grundlage der sog. Anti-Terror-Verordnungen der Europäischen Union erstellten Namenslisten durch, ist der Betriebsrat nicht nach § 87 Abs.
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Ein Spruch der Einigungsstelle muss die mitbestimmte Angelegenheit selbst regeln und darf diese Aufgabe nicht dem Arbeitgeber übertragen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es Aufgabe der Einigungsstelle, durch ihren Spruch die Belange des Betriebs und der betroffenen Arbeitnehmer angemessen
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Wird zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung ein Mustererhebungsbogen von der Einigungsstelle vorgeschrieben, muss dieser Bogen einen hinreichenden Bezug zu den betrieblichen Verhältnissen aufweisen. Anderenfalls wird die Einigungsstelle ihrem Regelungsauftrag nicht gerecht.
Die Unwirksamkeit der Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen
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Nach § 76a Abs. 3 BetrVG hat ein betriebsfremder Beisitzer gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit im Einigungsstellenverfahren, dessen Höhe sich nach den Grundsätzen des § 76a Abs. 4 Satz 3 bis 5 BetrVG richtet.
§ 76a
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Wird in einem Verfahren nach § 100 ArbGG die Einsetzung einer/s bestimmten Vorsitzenden der Einigungsstelle beantragt und diese Person vom anderen am Verfahren beteiligten Betriebspartner ohne nähere Begründung abgelehnt, ist die Ablehnung für die gerichtliche Ermessensentscheidung regelmäßig unerheblich.
Ein Vetorecht
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Der Betriebsrat kann aufgrund zu erwartender weiterer Verstöße des Arbeitgebers gegen sein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG von diesem im Wege des negatorischen Rechtsschutzes verlangen, einen nicht mitbestimmten Einsatz von Arbeitnehmern zu unterlassen.
Nach ständiger Rechtsprechung
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Es ist unschädlich, wenn der Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht in der Vergangenheit nicht in Anspruch genommen hat. Auf die Ausübung eines Mitbestimmungsrechts kann der Betriebsrat weder verzichten noch kann es verwirken.
Weder kann der Betriebsrat auf die Ausübung eines Mitbestimmungsrechts verzichten
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Verletzt der Arbeitgeber das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG, entspricht es dem negatorischen Rechtsschutz zur Sicherung des Mitbestimmungsrechts, den Arbeitgeber als Störer auf Unterlassung eines nicht mitbestimmten zeitlichen Einsatzes der Arbeitnehmer – als Verletzungshandlung – in
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Sowohl die Zuordnung der Stammarbeitnehmer als auch die der neu eingestellten Arbeitnehmer zu den lediglich arbeitsplatzbezogenen Rahmendienstplänen und zu den auf Grundlage der Betriebsvereinbarung Arbeitszeit erstellten Saisondienstplänen unterfällt als Festlegung der konkreten Lage und Verteilung der Arbeitszeit dem Mitbestimmungsrecht des
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Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann sich der Betriebsrat gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs
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Sowohl die Zuordnung der Stammarbeitnehmer als auch die der neu eingestellten Arbeitnehmer zu den lediglich arbeitsplatzbezogenen Rahmendienstplänen unterfällt als Festlegung der konkreten Lage und Verteilung der Arbeitszeit dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Die
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Die Festlegung eines Ausgleichszeitraums der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit sowie der Schwankungsbreite eines Arbeitszeitkontos betreffen die Lage der Arbeitszeit iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG und stehen mit dieser in einem untrennbaren Zusammenhang. Diese einheitliche mitbestimmungspflichtige Angelegenheit kann
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Die Beachtung der Grundsätze des Einigungsstellenverfahrens sind erst zu prüfen, soweit die Einigungsstelle eine der Mitbestimmung unterliegende Angelegenheit materiell ausgestaltet, nicht aber, wenn sie sich für unzuständig erklärt.
Hat sich die Einigungsstelle für unzuständig erklärt, wäre ein seinem Wortlaut nach
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Ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats hinsichtlich der Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen kann nicht auf § 80 Abs. 1 BetrVG gestützt werden.
Das Überwachungsrecht des Betriebsrats bei der Durchführung eines Tarifvertrags ist darauf beschränkt, eine Nichtbeachtung oder fehlerhafte Durchführung der Vorschriften
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Stellt ein Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern klar, dass mit der Ausgabe eines mobilen Arbeitsmittels nicht die Erwartung verbunden ist, dieses in der Freizeit zu dienstlichen Zwecken zu nutzen, unterliegt eine solche Erklärung nicht der Mitbestimmung.
Eine solche Maßnahme unterliegt nicht
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Die originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats nach § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bezieht sich auf die Behandlung einer Angelegenheit. Betreffen Regelungsmaterien unterschiedliche Mitbestimmungstatbestände, folgt aus der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die eine Angelegenheit keine solche für die andere.
Nach
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Bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten aus § 87 BetrVG steht dem Betriebsrat unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG ein allgemeiner Anspruch auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Maßnahmen des Arbeitgebers zu, § 1004 BGB analog iVm. §§ 2, 87 Abs.
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Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen. Dieses Mitbestimmungsrecht umfasst auch die Aufstellung von Dienstplänen.
Die gestellten acht Arbeitnehmer
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Die Vorgabe einer Mindestbesetzung mit Pflegepersonal ist eine Maßnahme, mit der einer Gesundheitsgefährdung der eigenen Beschäftigten durch Überlastung begegnet werden kann.
Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. §§ 3, 5 ArbSchG ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht
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Eine vom Arbeitgeber betriebene Smartphone-Applikation, die es den Nutzern ermöglicht, ein Kundenfeedback abzugeben, das auch Angaben zu Leistung und Verhalten der Mitarbeiter enthalten könnte, ist keine technische Überwachungseinrichtung im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, wenn der
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Die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG knüpft bei § 3 Abs. 1 ArbSchG an das Vorliegen von Gefährdungen an, die entweder feststehen oder im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzustellen sind.
Die Errichtung einer Einigungsstelle richtet
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Für von der Arbeitgeberin vorgesehenen Entgeltsteigerungen besteht für diejenigen Arbeitnehmer, auf deren Arbeitsverhältnis die Entgeltbestimmungen der gekündigten Haustarifverträge oder kraft vertraglicher Bezugnahme tarifvertragliche Regelungen (hier: des BAT) maßgebend sind, kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.
Im
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Ein im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zwar hinreichend bestimmte Feststellungsantrag genügt gleichwohl nicht den Anforderungen des § 256 Abs. 1 ZPO, wenn er nicht auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses gerichtet ist.
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Führt ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber ohne Beteiligung des Betriebsrats Maßnahmen durch, die eine Änderung der im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätze bewirken, können davon betroffene Arbeitnehmer nach der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung eine Vergütung auf der Grundlage der zuletzt mitbestimmungsgemäß eingeführten Entlohnungsgrundsätze verlangen.
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Eine vom Arbeitgeber betriebene Facebookseite, die es den Nutzern von Facebook ermöglicht, über die Funktion „Besucher-Beiträge“ Postings zum Verhalten und zur Leistung der beschäftigten Arbeitnehmer einzustellen, ist eine technische Einrichtung, die zur Überwachung der Arbeitnehmer iSd. § 87 Abs. 1
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Dem Betriebsrat steht bei der Entscheidung, ob im Betrieb tätige Arbeitnehmer eines Geschäftsbereichs von einer Gehaltsanpassung ausgenommen werden, ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu.
Als Betriebsrat bezeichnet man die Arbeitnehmervertretung im Unternehmen. Er vertritt aber
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§ 4 Abs. 1 BildscharbV ist eine Rahmenvorschrift zum Gesundheitsschutz, bei deren Ausfüllung der Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen hat.
Die vorherige Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung (§§ 5 ArbSchG, 3 BildscharbV) ist keine zwingende Voraussetzung für
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Eine Zuständigkeit des Betriebsrats für sämtliche betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten in Bezug auf dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer besteht nicht. Nach § 14 Abs. 1 AÜG bleibt es bei der Zuordnung der Leiharbeitnehmer zum Betrieb der S als Vertragsarbeitgeberin auch während der
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Zwischen dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmern und der Entleiherin kommt kein Arbeitsverhältnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG zustande, sofern die Verleiherin während der gesamten Dauer der Überlassung über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt.
§ 10 Abs. 1 Satz 1
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Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Einstellung zu unterrichten und dessen Zustimmung zu beantragen.
Gemäß § 101 Satz 1 BetrVG
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Die Betriebsparteien können durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung vereinbaren, dass das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Versetzung iSd. § 99 Abs. 1 BetrVG nicht auf die gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründe des § 99 Abs. 2 BetrVG beschränkt ist. Die Betriebsparteien sind jedoch nicht
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Ermöglicht der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite für andere Facebook-Nutzer die Veröffentlichung von sogenannten Besucher-Beiträgen (Postings), die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Die Arbeitgeberin
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