Bei einer Forderungsanmeldung der Bundesagentur für Arbeit zur Insolvenztabelle, mit der Ansprüche mehrerer Arbeitnehmer aus übergegangenem Recht nach § 169 Satz 1 SGB III geltend gemacht werden, handelt es sich um eine Sammelanmeldung, die nur dann ordnungsgemäß im Sinne von
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