Unterschrift

Unterschrift oder Paraphe?

Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt als Unterschrift ein Schriftzug, der individuellen Charakter aufweist und einem Dritten, der den Namen des Unterzeichnenden kennt, ermöglicht, diesen Namen aus dem Schriftbild noch herauszulesen, der Unterzeichnende also erkennbar bleibt.

Die Unterschrift muss zwar

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Unterschrift

Die Unterschrift auf dem Eröffnungsbeschluss

Die Unterschrift des (Vorsitzenden) Richters auf dem Eröffnungsbeschluss muss den Anforderungen entspricht, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an eine ordnungsgemäße und damit wirksame Unterzeichnung zu stellen sind:

Danach muss eine Unterschrift nicht lesbar sein, weshalb Undeutlichkeiten und sogar Verstümmelungen

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Die nicht unterschriebene Anklageschrift

Ein Verfahrenshindernis mit Blick darauf, dass die in den Gerichtsakten befindliche Anklageschrift nicht unterschrieben ist, besteht nicht.

Das Fehlen der Unterschrift führt nicht zur Unwirksamkeit der Anklage und damit der Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses, wenn die Anklage mit

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Unterschrift oder Paraphe?

Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt als Unterschrift ein Schriftzug, der individuellen Charakter aufweist und einem Dritten, der den Namen des Unterzeichnenden kennt, ermöglicht, diesen Namen aus dem Schriftbild noch herauszulesen, der Unterzeichnende also erkennbar bleibt.

Die Unterschrift muss zwar

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Die nicht unterschriebene Berufungsschrift

Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher

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