Überlanges Revisionsverfahren

Zur Kompensation einer nach Erlass des angefochtenen Urteils eingetretenen, der Justiz anzulastenden Verfahrensverzögerung ist ein angemessener Teil der gegen den Angeklagten verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt zu erklären.

In dem hier entschiedenen Fall hat das Revisionsverfahren zunächst auf der Grundlage eines

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Der fehlende Eröffnungsbeschluss

Zur Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 203 StPO genügt eine schlüssige und eindeutige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage nach Prüfung und Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen zur Hauptverhandlung zuzulassen.

Einem Beschluss, der sich nach seinem Wortlaut ausschließlich auf die erste von zwei

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Aufklärungsrüge – und kein Beweisantrag

Der Umstand, dass ein entsprechender Beweisantrag in der Hauptverhandlung nicht gestellt worden ist, dem Erfolg einer Aufklärungsrüge nicht im Weg.

Die Aufklärungspflicht des Gerichts besteht grundsätzlich unabhängig vom Prozessverhalten der Verfahrensbeteiligten, die Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht kann deshalb nicht

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Menschenunwürdige Unterbringung in der Strafhaft – und PKH für die Amtshaftungsklage

Vor dem Bundesverfassungsgericht war jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Unterbringung in Strafhaft erfolgreich:

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Verwertungsverbot – und der Mitangeklagte

Ein Verwertungsverbot besteht nur zugunsten desjenigen Angeklagten, demgegenüber der Rechtsverstoß erfolgt ist, nicht gegenüber weiteren Mitangeklagten.

Soweit ein Mitangeklagter geltend macht, das das Landgericht habe durch die Verwertung von im Ermittlungsverfahren gemachten Angaben des Mitangeklagten S. gegen formelles Recht verstoßen,

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2,5 mal die nicht mehr geringe Menge

Eine geringe Unterschreitung der Untergrenze zur nicht geringen Menge ist ein Strafmilderungsgrund.

Das 2, 6fache der nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln ist auch noch derart gering, dass dies jedenfalls nicht als bestimmender Strafschärfungsgrund gewertet werden kann.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30.

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Einfuhr und Besitz von Betäubungsmitteln

Die täterschaftliche Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verdrängt den dazu tateinheitlich aus geurteilten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; der Besitz tritt in solchen Fällen als Auffangtatbestand hinter der vollendeten Einfuhr zurück.

Eine (mit)täterschaftliche Einfuhr von Betäubungsmitteln

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