Überhaft – und die Haftprüfung

Prüfungsgegenstand im Haftprüfungsverfahren ist nur der nach § 122 Abs. 1 StPO vorgelegte Haftbefehl.

Hieran fehlt es, wenn das Gericht einen in einem weiteren – inzwischen verbundenen – Verfahren erlassenen Haftbefehl ausdrücklich nicht vorlegt, sondern auf diesen in seinem Vorlagebeschluss

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Neonazis als kriminelle Vereinigung

Kriminell ist eine Vereinigung, wenn ihre Zwecke oder Tätigkeit auf die Begehung von hinreichend bestimmten Straftaten gerichtet sind.

Diese Zielsetzung muss durch den internen Willensbildungsprozess der Mitglieder gedeckt sein und daher, wenn sie nur von einigen Angehörigen der Gruppierung aktiv

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Abstechen oder Aufschlitzen?

Ob einer Äußerung in objektiver und subjektiver Hinsicht die Bedeutung einer Bedrohung beizumessen ist, ist durch Auslegung zu ermitteln, bei der auch die Begleitumstände der Tatsituation Bedeutung erlangen können.

Diese Auslegung obliegt als tatsächliche Würdigung dem Tatrichter; dem Revisionsgericht ist

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Der Türsteher als Gehilfe

Darin, dass die Tür offen gehalten wird, um dem Täter nach der Schussabgabe die Flucht zu erleichtern und ihm bei der Tatausführung beizustehen, kann eine zumindest psychische Hilfeleistung gesehen werden.

Denn der Täter konnte sich dadurch in seinem Tatentschluss bestärkt

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Die Angaben einer Vertrauensperson

Feststellungen können nur dann auf die Angaben einer Vertrauensperson gestützt werden, wenn diese durch andere wichtige Beweisanzeichen gestützt werden.

Das Gericht darf dabei entscheidend darauf abstellen, dass

  • eine konfrontative Befragung der Vertrauensperson nicht möglich war,
  • lediglich wenige Umstände zum Zustandekommen
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Revision gegen den Freispruch

Das Revisionsgericht muss es grundsätzlich hinnehmen, wenn der Tatrichter einen Angeklagten freispricht, weil er Zweifel an dessen Täterschaft nicht zu überwinden vermag.

Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters. Es kommt nicht darauf an, ob das Revisionsgericht angefallene Erkenntnisse anders gewürdigt

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Strafzumessung beim (Steuer-)Hehler

Die Strafzumessung ist grundsätzlich Sache des Tatrichters. Es ist seine Aufgabe, auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den er in der Hauptverhandlung von Tat und Täterpersönlichkeit gewonnen hat, die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände festzustellen, sie zu bewerten und gegeneinander

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Drohende Zahlungsunfähigkeit

In Fällen der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit verlangt die Rechtsprechung entweder eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten einerseits und der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder kurzfristig herbeizuschaffenden Mittel andererseits oder eine Bewertung sog. wirtschaftskriminalistischer Anzeichen.

Wird eine Gegenüberstellung gewählt, muss die Darstellung

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Rechtsmittelverzicht – und die Täuschung

Ein Rechtsmittelverzicht kann aufgrund eines durch Täuschung hervorgerufenen Irrtums des Angeklagten unwirksam sein.

  • Eine Täuschung durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft, die eine irrtumsbedingte Abgabe der Verzichtserklärung durch den Angeklagten verursacht hat, kann zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts führen.
  • Ein
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