Am 1. November tritt das Gesetz über das Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) in Kraft. Mit diesem Gesetz werden jetzt erstmals „Sammelklagen“ möglich. Ein Musterverfahren kann von jedem Kläger beantragt werden, der Schadenersatz wegen falscher Kapitalmarkt-Informationen beansprucht.
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