Die neu in das Energieeinsparungsgesetz eingeführten Bestimmungen sind zum 8. September 2005 in Kraft getreten. Mit dieser Änderung erfolgt die Einführung verbindlicher Energieausweise auch im Gebäudebestand, wie es die so genannte „EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie“ vorgibt.
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