Seit den „Inspire-Art“ und „Überseering“-Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs ist entschieden, daß alle nach den Gesetzen irgend eines EU-Staates gegründete Handelsgesellschaften (so etwa auch eine englische „Limited“/“Ltd.“) ihren Hauptsitz auch in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat begründen können, ohne dass ihnen deswegen dort
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