Nach § 1698 BGB ist ein Vater, der das Erbe eines mindejährigen Kindes verwaltet, dazu verpflichtet, eine Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben in Bezug auf das verwaltete Vermögen vorzulegen, um die Entwicklung des Nachlasses und den Verbleib des Vermögens nachvollziehen
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