Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der aus terminlichen Gründen allerdings durch die Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht werden soll. Der Entwurf sieht vor, eine ursprünglich bis 31.12.2010 befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs in der Insolvenzordnung um drei Jahre zu
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