Weist ein Fachverband, dem Schlüsselhersteller als Mitglieder angehören, potentielle Abnehmer des Herstellers eines Fräsautomaten, mit der Schlüsselprofile gefräst werden können, darauf hin, die Verwendung des Fräsautomaten könne Patent- und Markenrechte seiner Mitglieder verletzen, so kann darin eine unlautere Mitbewerberbehinderung liegen,
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