Gegen einen Vorratsbeschluss der Gesellschafterversammlung einer GmbH, mit dem einem Gesellschafter über ein konkretes Informationsbegehren hinaus Einsicht oder Auskunft für eine bestimmte Zeit, unter bestimmten Umständen oder in bestimmte Unterlagen verweigert wird, ist, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, die Anfechtungsklage
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