Ein Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) kann nicht deren Austritt aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) verlangen, weil dieser sich in Veröffentlichungen, Presseerklärungen und auf seiner Internet-Seite gegen bestimmte Maßnahmen der Klimaschutz- und Umweltpolitik sowie auch zum Atomausstieg
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