Die Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts ist auch ohne Zulassung unter anderem in Betreuungssachen zur Bestellung eines Betreuers sowie zur Aufhebung einer Betreuung statthaft, § 70 Abs. 3 Nr. 1 FamFG. Betreuungssachen zur Bestellung eines Betreuers im Sinne der
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