Der Arbeitgeber entscheidet über das Angebot an Produkten bzw. Dienstleistungen und über den Abschluss von Verträgen mit Kunden im Rahmen seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit gemäß Art. 12, 14 GG. Die unternehmerische Entscheidung, den Schwangerschaftsabbruch als medizinische Leistung eines Krankenhauses in kirchlicher
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Altersgrenze für Vertragszahnärzte
Nach einem heute verkündeten Urteil des Gerichtshof der Europäischen Union ist es zulässig, das das Alter für das Ende der Tätigkeit als Vertragszahnarzt auf 68 Jahre festzulegen. Die Altersgrenze für Zahnärzte ist allerdings nur solange keine Altersdiskriminierung, wie diese Begrenzung
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