Ein Bebauungsplan zur Erweiterung von Sportanlagen im Landschaftsschutzgebiet ist nicht bereits deshalb unwirksam, weil mit seiner Umsetzung Eingriffe in Natur und Landschaft sowie Auswirkungen auf geschützte Arten und das Stadtklima verbunden sein können. Entscheidend ist, ob die planungsrechtlichen Vorgaben eingehalten
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Regulierung beim DSL-Ausbau
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern einer Klage der Deutsche Telekom AG gegen die im Hinblick auf den VDSL-Ausbau verfügte Regulierung des Marktes für Teilnehmeranschlüsse teilweise stattgegeben.
Zum Festnetz der Deutsche Telekom AG gehört das sog. Teilnehmeranschlussnetz, das herkömmlich aus
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