Der Arbeitgeber entscheidet über das Angebot an Produkten bzw. Dienstleistungen und über den Abschluss von Verträgen mit Kunden im Rahmen seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit gemäß Art. 12, 14 GG. Die unternehmerische Entscheidung, den Schwangerschaftsabbruch als medizinische Leistung eines Krankenhauses in kirchlicher
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Keine polnischen Rechtsreferendare in Mecklenburg-Vorpommern
Der Zugang zum Vorbereitungsdienst für die juristischen Berufe eines Mitgliedstaats darf auch für Bewerber aus anderen Mitgliedsstaaaten der Union an umfangreiche und vertiefte Kenntnisse des innerstaatlichen Rechts geknüpft werden, entschied jetzt der Gerichtshof der Europäischen Union. Das Gemeinschaftsrecht verlang zwar,
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