Der Arbeitgeber entscheidet über das Angebot an Produkten bzw. Dienstleistungen und über den Abschluss von Verträgen mit Kunden im Rahmen seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit gemäß Art. 12, 14 GG. Die unternehmerische Entscheidung, den Schwangerschaftsabbruch als medizinische Leistung eines Krankenhauses in kirchlicher
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Restschuldbefreiung auch bei noch laufendem Insolvenzverfahren
Die Entscheidung über Restschuldbefreiung muss sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen, auch wenn dieses noch andauert. Der Bundesgerichtshof entschied jetzt, dass über den Antrag auf Restschuldbefreiung nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung, also sechs 6 Jahre nach Eröffnung des
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