Der Arbeitgeber entscheidet über das Angebot an Produkten bzw. Dienstleistungen und über den Abschluss von Verträgen mit Kunden im Rahmen seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit gemäß Art. 12, 14 GG. Die unternehmerische Entscheidung, den Schwangerschaftsabbruch als medizinische Leistung eines Krankenhauses in kirchlicher
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Restschuldversicherung für das Verbraucherdarlehen
Ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für dieses Darlehen abgeschlossene Restschuldversicherung können, wie der Bundesgerichtshof jetzt entschieden hat, verbundene Geschäfte im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB bilden. Diese Frage war bislang in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und der rechtswissenschaftlichen Literatur
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