Der Arbeitgeber entscheidet über das Angebot an Produkten bzw. Dienstleistungen und über den Abschluss von Verträgen mit Kunden im Rahmen seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit gemäß Art. 12, 14 GG. Die unternehmerische Entscheidung, den Schwangerschaftsabbruch als medizinische Leistung eines Krankenhauses in kirchlicher
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Sperrzeitneutraler Widerspruch bei Betriebsübergang
Der Widerspruch eines Arbeitnehmers bei Betriebsübergang als solcher stellt nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts keinen sperrzeitrelevanten Sachverhalt dar. Allerdings hält das Bundessozialgericht auch für derartige Fälle an seiner Rechtsprechung fest, dass ein wichtiger Grund zur Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch
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