Ein handschriftliches Fahrtenbuch kann einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg durch Computeraufzeichnungen ergänzt werden.
Steuerpflichtige, die ein betriebliches Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen, müssen für diese Nutzungsmöglichkeit Steuern zahlen. Der in der Nutzungsmöglichkeit liegende geldwerte Vorteil wird grundsätzlich nach der
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