Die im Rahmen einer kapitalbildenden Lebensversicherung erwirtschafteten Zinsen sind (zumindest bei Altverträgen) nicht einkommensteuerpflichtig. Dies gilt nach einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Bundesfinanzhofs auch für solche Lebensversicherungsverträge, die bei einem ausländischen Lebensversicherungsunternehmen abgeschlossen wurde, das in Deutschland selbst keine
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