Erbringt eine berufsbildende Einrichtung zusätzlich zu den unmittelbar der Ausbildung dienenden Leistungen ausbildungsbegleitende sozialpädagogische Leistungen, die nicht selbst die Voraussetzungen einer Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG erfüllen, sind diese gleichwohl unter den Voraussetzungen des Art. 13
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