Die vom Senat des Landes Berlin erlassene „Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch“ (Wohnaufwendungenverordnung – WAV) ist insgesamt rechtswidrig und wirksam.
Bereits aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts
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