Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Der nicht erhobene Zeugenbeweis

Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde als Verfahrensfehler die Nichterhebung eines angebotenen Zeugenbeweises gerügt, so genügt es nicht, wenn der Beschwerdeführer lediglich darlegt, dass das Finanzgericht einem angebotenen Zeugenbeweis nicht nachgekommen ist.

Vielmehr gehört zur ordnungsgemäßen „Darlegung“ eines Verfahrensfehlers i.S. des §

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der übergangene Schriftsatz

Die Rüge, das Finanzgericht habe Schriftsätze und Zeugenaussagen nicht zur Kenntnis genommen, macht sinngemäß geltend, das Finanzgericht habe verfahrensfehlerhaft (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) seine Überzeugung nicht aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnen (§ 96 Abs. 1 Satz

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