Bundesfinanzhof (BFH)

Tatbestandsberichtigungsantrag – und die Entscheidungserheblichkeit

Ein Tatbestandsberichtigungsantrag ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses abzulehnen, wenn die zu berichtigende Feststellung nicht entscheidungserheblich war.

Das für einen Tatbestandsberichtigungsantrag erforderliche Rechtsschutzbedürfnis ist mangels Entscheidungserheblichkeit nicht gegeben, wenn

  • die betroffenen Feststellungen für die Vorentscheidung nicht entscheidungserheblich waren und
  • ebenso wenig für das
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Bundesfinanzhof (BFH)

Urteil ohne Gründe

Ein Urteil ist i.S. des § 119 Nr. 6 FGO nicht mit Gründen versehen, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.

Dies ist der Fall, wenn die Begründung des Urteilsspruchs überhaupt

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Verfahrensverbindung bei Entscheidungsreife

Bei Entscheidungsreife eines Verfahrens ist die Verbindung mit einem weiteren Verfahren nicht mehr möglich.

Die Verbindung mehrerer anhängiger Klageverfahren steht im Ermessen des Gerichts. Sie dient der Prozessökonomie, indem Doppelarbeit und sich widersprechende Entscheidungen vermieden werden sollen.

Dieser Zweck kann

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Das Zwischenurteil des Finanzgerichts

Nach § 99 Abs. 2 FGO kann das Gericht durch Zwischenurteil über eine entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtsfrage vorab entscheiden, wenn dies sachdienlich ist und die Beteiligten nicht widersprechen. Diese Voraussetzungen sind erfüllt.

Ein Zwischenurteil darüber, ob die Förderung des Turnierbridge

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Greifbare Gesetzeswidrigkeit?

Die Revision ist gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO auch dann zuzulassen, wenn ein Rechtsfehler des Finanzgerichts zu einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung geführt hat, die angefochtene Entscheidung mithin an einem qualifizierten Rechtsfehler leidet, der

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Erledigung nach Gerichtsbescheid

Die Erledigung der Hauptsache kann auch dann erklärt werden, wenn nach Ergehen eines Gerichtsbescheids Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt worden ist.

Das angefochtene Urteil einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung ist deshalb gegenstandslos geworden. Das Gericht hat nur noch über die

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