In Fällen in denen die Klägerin bei einem auf 0 € lautenden Einkommensteuerbescheid eine höhere Steuerfestsetzung begehrt, fehlt es regelmäßig an der nach § 40 Abs. 2 FGO erforderlichen Beschwer.
Eine Klage ist aber gleichwohl zulässig, wenn der Steuerpflichtige sich
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