Eine im Insolvenzplan wirksam enthaltene; vom Arbeitnehmer aber nicht eingehaltene Ausschlussfrist hindert nicht die Durchsetzung der Planquote mit der Leistungsklage.
Ein Schadensersatzanspruch aus § 113 Satz 3 InsO besteht aber gleichwohl nicht, wenn das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der
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