Das Verwaltungsgericht Neustadt (an der Weinstraße) hat die Klagen zweier Winzer abgewiesen, die sich dagegen wehren, Abgaben für den Deutschen Weinfonds und die Gebietsweinwerbung zu zahlen. Das Verwaltungsgericht hält die Abgaben nicht für verfassungswidrig.
Die beiden Kläger bewirtschaften Weinberge in
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