Begründungsanforderungen – und das Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör

In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass es verfassungsrechtlich unbedenklich ist, das Beschreiten des Rechtsweges von der Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig zu machen.

Dies gilt insbesondere für Begründungs, Darlegungs- und Bezeichnungserfordernisse im Verfahren vor den Revisionsgerichten.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss

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Beweisantrag – und seine Ablehnung

Maßgebendes Kriterium bei der Ablehnung eines Beweisantrags ist, ob die Aufklärungspflicht die Erhebung der beantragten Beweise erfordert.

Bei deren Prüfung hat das Tatgericht namentlich die Bedeutung und den Beweiswert der Aussage des benannten Zeugen vor dem Hintergrund des bisherigen Beweisergebnisses

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Die Revision der Nebenklägerin

Nach § 400 Abs. 1 StPO ist ein Nebenkläger nicht befugt, das Urteil mit dem Ziel anzufechten, dass eine andere Rechtsfolge der Tat verhängt oder der Angeklagte wegen einer Gesetzesverletzung verurteilt wird, die nicht zum Anschluss als Nebenkläger berechtigt.

Ist

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Beweisantragsrüge oder Aufklärungsrüge?

Dem Revisionsführer steht es frei, die unterbliebene Vernehmung einer Zeugin sowohl zum Gegenstand einer Beweisantragsrüge als auch zum Gegenstand einer Aufklärungsrüge zu machen.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.01.2011 besagt lediglich, dass die Stoßrichtung der Rüge durch den Revisionsführer bestimmt

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Revisionsbegründung – und ihre Auslegung

Als Prozesserklärung ist die Revisionsbegründung auslegungsfähig. Die Ausführungen zur Rechtfertigung der Revision sind in ihrer Gesamtheit zu würdigen, wobei das Revisionsgericht nicht am Wortlaut haften darf, sondern den Sinn des Vorbringens zu erforschen hat, wie er der Begründungsschrift verständigerweise entnommen

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Dolmetscher für den Nebenkläger

Es stellt keinen absoluten Revisionsgrund dar, wenn einem des Deutschen nicht mächtigen Nebenkläger in der Hauptverhandlung kein Dolmetscher zur Verfügung steht.

Der Nebenkläger gehört nicht zu den Personen, deren Anwesenheit in der Hauptverhandlung das Gesetz vorschreibt. Seine Abwesenheit in der

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