Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem jetzt veröffentlichten Beschluss in einem Eilverfahren entschieden, dass Geländewägen mit über 2,8 t trotz gegenteiliger Gesetzesänderung nicht als PKW, sondern nach wie vor wegen EU-Rechts wie ein LKW nach Gewicht günstiger besteuert werden können.
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