Ein Straßenbenutzer hat die Straße grundsätzlich so hinzunehmen, wie sie sich ihm darbietet. Ein sorgfältiger Fußgänger muss auf Gehwegen mit Bodenunebenheiten von bis zu 2,5 cm rechnen.
Mit dieser Begründung hat das Landgericht Coburg in dem hier vorliegenden Fall die
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Hat eine Firma ein mit einem Fehler behaftetes Produkt in den Verkehr gebracht und hat hierduch eine Person einen Zahnschaden erlitten, steht die Firma für den Schaden ein und hat Schmerzensgeld zu leisten aus Produkthaftung.






























