Der fehlende Eröffnungsbeschluss

Zur Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 203 StPO genügt eine schlüssige und eindeutige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage nach Prüfung und Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen zur Hauptverhandlung zuzulassen.

Einem Beschluss, der sich nach seinem Wortlaut ausschließlich auf die erste von zwei

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Aufklärungsrüge – und kein Beweisantrag

Der Umstand, dass ein entsprechender Beweisantrag in der Hauptverhandlung nicht gestellt worden ist, dem Erfolg einer Aufklärungsrüge nicht im Weg.

Die Aufklärungspflicht des Gerichts besteht grundsätzlich unabhängig vom Prozessverhalten der Verfahrensbeteiligten, die Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht kann deshalb nicht

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Verwertungsverbot – und der Mitangeklagte

Ein Verwertungsverbot besteht nur zugunsten desjenigen Angeklagten, demgegenüber der Rechtsverstoß erfolgt ist, nicht gegenüber weiteren Mitangeklagten.

Soweit ein Mitangeklagter geltend macht, das das Landgericht habe durch die Verwertung von im Ermittlungsverfahren gemachten Angaben des Mitangeklagten S. gegen formelles Recht verstoßen,

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Freispruch trotz Verjährung

Kann aber bei tateinheitlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Tatvorwurfs der schwerere nicht nachgewiesen werden und ist der leichtere wegen Vorliegens eines unbehebbaren Verfahrenshindernisses (hier: Verjährung) nicht mehr verfolgbar, so hat die Sachentscheidung Vorrang vor der Verfahrensentscheidung, weil der

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Übersetzung des schriftlichen Urteils

Hat ein der deutschen Sprache nicht mächtiger Angeklagter einen Verteidiger und wurde die mündliche Urteilsbegründung in seine Muttersprache übertragen, besteht nach Ansicht des Oberlandesgerichts Braunschweig kein Anspruch auf Übersetzung des schriftlichen Urteils.

Zwar sieht § 187 Abs. 2 Satz 1

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Ermittlungsakte – und die Akteneinsicht für das Opfer

Eine Entscheidung, die einem Kapitalanleger ein beschränktes Akteneinsichtsrecht in die Anklageschrift gewähren, ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Das prüfungsmaßstäbliche Recht des Antragstellers (hier: eines Steuerberaters in einem Wirtschaftsstrafverfahren gegen Mitglieder der Geschäftsleitung von Gesellschaften, die

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Tatrichterliche Beweiswürdigung

Spricht der Tatrichter einen Angeklagten frei, weil er Zweifel an seiner Täterschaft nicht zu überwinden vermag, so ist dies vom Revisionsgericht in der Regel hinzunehmen. Die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind. Seine Schlussfolgerungen müssen

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Unzureichende Dokumentation der Verständigungsgespräche – und das Beruhen des Urteils hierauf

Zwar hat das Verständigungsgesetz davon abgesehen, einen Verstoß gegen Transparenz- und Dokumentationspflichten den absoluten Revisionsgründen zuzuordnen. Jedoch berührt die Verletzung solcher Regeln grundsätzlich die Verteidigungsposition des Angeklagten.

Deshalb kann das Beruhen des Urteils auf einem solchen Verfahrensfehler nur ausnahmsweise ausgeschlossen

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Richterliche Überzeugung

Voraussetzung für die Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt ist nicht eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende Gewissheit. Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt.

Dabei haben solche Zweifel außer

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Der nachgeholte Eröffnungsbeschluss

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine zunächst unterbliebene Eröffnungsentscheidung noch nach Beginn der Hauptverhandlung nachgeholt werden.

Auch im Falle ihrer Nachholung ist die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage beim Landgericht von der

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