Die unterbliebene Negativmitteilung

§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO erfordert eine sogenannte Negativmitteilung, wenn keine auf eine Verständigung abzielenden Gespräche stattgefunden haben.

Ein zur Aufhebung des Urteils nötigender Verfahrensfehler liegt aber nur vor, wenn das Urteil auf der fehlenden Mitteilung beruht. Dies

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Anklage und Tatzeitraum

Gemäß § 264 Abs. 1 StPO ist Gegenstand der Urteilsfindung die in der Anklage bezeichnete Tat, wie sie sich nach dem Ergebnis der Verhandlung darstellt. Auf diese Taten erstreckte sich die Kognitionspflicht des Gerichts.

Zeitraum. Zwar braucht eine Veränderung oder

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(Zweiter) Verwertungswiderspruch

Es bedarf keines gesonderten (zweiten) Verwertungswiderspruchs im Anschluss an die Vernehmung der Beweispersonen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Widerspruch nämlich grundsätzlich auch umfassend vorab erklärt werden; in diesem Fall muss ihn der Verteidiger nach Abschluss der Zeugenvernehmung nicht

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Die nicht ausgedruckte Ermittlungsakte

In einem Strafverfahren besteht nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf kein grundsätzlicher „Anspruch“ eines Verteidigers auf Ausdruck einer kompletten e-Akte zum Zwecke einer sachgerechten Verteidigung, wenn ihm die kompletten Akten dauerhaft in digitalisierter Form als Arbeitsgrundlage zur Verfügung stehen.

Angesichts der

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Hier wurde nicht gedealt!

Auch die „Negativmitteilung“, dass keine Gespräche über eine Verständigung stattgefunden haben, ist zu Beginn der Hauptverhandlung erforderlich.

Im Strafverfahren hat das Gericht zu Beginn der Hauptverhandlung mitzuteilen, ob Gespräche über die Möglichkeit einer Verständigung stattgefunden haben. Das Bundesverfassungsgericht hat nun

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