Auch wenn sich aus den persönlichen Verhältnissen einige gewichtige prognoseungünstige Faktoren (hier: ungeklärter Aufenthaltsstatus, fehlende Arbeitserlaubnis, nicht vorhandener sozialer Empfangsraum, prekäre Wohnsituation vor der Inhaftierung) ergeben, die gegen einen mehr als nur kurzfristigen Behandlungserfolg sprechen, verfehlt ein hieraus gezogener Schluss,
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