Mit den Voraussetzungen der Genehmigung der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsbehandlung hatte sich der Bundesgerichtshof jetzt erneut zu befassen:
§ 321 Abs. 1 Satz 1 FamFG sieht für das Unterbringungsverfahren im Hinblick auf die damit einhergehenden erheblichen Eingriffe in die
Artikel lesen






































