Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig.
Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschlossen, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen, ob die Verjährungsregelung des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz, soweit sie die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zeitlich
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