Der Anfall von Gefahr begründendem Herbstlaub ist, ebenso wie Schnee und Glatteis, witterungsabhängig. Das Laubkehren muss in Abhängigkeit vom Laubanfall vorgenommen werden. Ein Krankenhausbetreiber ist verpflichtet, die Wege auf dem Krankenhausgrundstück in zumutbaren Intervallen von Laub und Schmutz zu reinigen,
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