Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines „Risikobegrenzungsgesetzes“ steht jetzt zur Beratung im parlamentarischen Verfahren an. Mit einer Reihe von Maßnahmen soll der Entwurf die Transparenz verbessern und Finanzinvestoren von unerwünschten Aktionen abhalten. Er flankiert das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen
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