Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte sich erneut mit der Frage der Zulässigkeit von – zu der festen Einlageschuld des Gesellschafters hinzutretenden – laufenden finanziellen Belastungen der Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds zu befassen. Konkret ging es
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