Überträgt der Schuldner ein von ihm durch einen notariell beurkundeten Vertrag mit Hilfe von Treuhandmitteln gekauftes Grundstück ohne Zwischenauflassung kraft einer ihm von dem Veräußerer eingeräumten Auflassungsvollmacht auf einen Dritten, liegt eine Gläubigerbenachteiligung nicht vor.
In dem hier vom Bundesgerichthof
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Die Anwalts-GmbH als Insolvenzverwalter, Haftungsforderungen der Gesellschaftsgläubiger und prozessuale Probleme der vorläufigen Insolvenzverwaltung.





Fragen der Insolvenanfechtung, Zahlungsunfähigkeit, Kontenpfändung, und die Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post.




Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter, Gehaltszahlungen des insovlenten Unternehmers für seine Ehefrau, Inkassozession und Steuererstattungen.












Das war das Insolvenzrecht im August 2015: