Computer

Crowdworker – als Arbeitnehmer?

Die tatsächliche Durchführung von Kleinstaufträgen („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) auf der Grundlage einer mit deren Betreiber („Crowdsourcer“) getroffenen Rahmenvereinbarung kann ergeben, dass die rechtliche Beziehung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist.

In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Streitfall kontrolliert

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Affe

Ugah, Ugah! – oder: Affenlaute gegenüber einem dunkelhäutigem Kollegen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Betriebsratsmitglieds nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen zu einer Kündigung wegen einer groben menschenverachtenden Äußerung richtete:

Der Beschwerdeführer betitelte in einer kontrovers ablaufenden Betriebsratssitzung einen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten „Ugah,

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Ausschlussklausel in „alten“ Arbeitsverträgen

Eine vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes als Allgemeine Geschäftsbedingung vereinbarte arbeitsvertragliche Ausschlussfrist, die sich ohne Einschränkung auf „alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis“ bezieht, ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung einschränkend dahingehend auszulegen, dass ihr Anwendungsbereich Haftungsansprüche iSv. § 202 Abs.

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